Schloss Varenholz - Jugendhilfeeinrichtung mit Privater Sekundarschule
Schloss Varenholz - Jugendhilfeeinrichtung mit Privater Sekundarschule
Schloss Varenholz 1 32689 Kalletal www.schloss-varenholz.deKontakt
Über uns
Die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz ist eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung mit insgesamt 175 genehmigten Plätzen für junge Menschen ab eine Alter von 8 Jahren. Durch die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe erfolgen Aufnahmen in die Einrichtung vorrangig über öffentliche Kostenträger aus dem Bereich der Jugendhilfe. Schloss Varenholz gehört zum Unternehmensverbund der Fachinstitute Blauschek, zu dem insgesamt acht Jugendhilfeeinrichtungen sowie zwei Privatschulen zählen. Alle jungen Menschen der Einrichtung besuchen die Private Sekundarschule Schloss Varenholz, in der fast ausschließlich die jungen Menschen der Einrichtung beschult werden.
Die Jugendhilfeeinrichtung befindet sich wie auch die an die Einrichtung angeschlossene Private Sekundarschule auf dem Gelände des Schlosses Varenholz im lippischen Kalletal (zwischen Bielefeld und Hannover am nördlichen Rande Nordrhein-Westfalens in Ostwestfalen-Lippe). Die jungen Menschen der Einrichtung sind in insgesamt 17 Wohngruppen untergebracht, die sich entweder im Schloss Varenholz, in einer dem Schloss vorgelagerten Häuserreihe oder aber in unmittelbarer Nähe zum Schloss im Dorf Varenholz befinden.
Besonders geeignet ist Schloss Varenholz für junge Menschen im Alter von 8 - 20 Jahren mit folgenden Indikationen:
-bei Gefährdung einer gesunden bzw. normalen schulischen Entwicklung, z. B. allgemeinen Lern- und Leistungsproblemen oder Schulverweigerung,
-bei AD(H)S, Autismus/Asperger oder sonstigen Entwicklungsstörungen,
-bei auffälligem Sozialverhalten und/oder singulären Sozialisationsdefiziten,
-bei Teilleistungsstörungen wie LRS oder Dyskalkulie, -bei Wahrnehmungs-, Konzentrations- oder Koordinationsschwächen,
-nach Erkrankungen von alleinerziehenden oder beiden Elternteilen,
-bei Unterbringungen in einem Scheidungskontext, -bei Krisen in der Herkunfts- oder Pflegefamilie, wie z. B. der Tod eines oder beider Elternteile
-zur Abwendung von körperlicher oder psychischer Mitleidenschaft von Kind oder Eltern,
-im Sinne einer Wiedereingliederung, z. B. im Nachgang zu einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichrichtung
Kapazitäten
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Andere Standorte
Angebotsübersicht
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Ambulant
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§27.3
Therapie
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§28
Erziehungsberatung
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§35a
Ambulante Eingliederungshilfe
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§41
Hilfe für junge Jugendliche
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Teilstationär
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§32
Tagesgruppe
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§32/35a
Tagesgruppe/Förderschule
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Stationär
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§34
Heimerziehung
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§34
Regelgruppe
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§35a
Therapeutische Leistungen
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§41
Hilfe für junge Jugendliche
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